Wo gibt’s denn sowas?
Märkte im Mittelalter
Einkaufstempel heutiger Art gab es im Mittelalter natürlich nicht, also wurde in vielen Orten ein Wochenmarkt abgehalten. Auf diesen Märkten wurden meist regionale Waren zum Kauf angeboten und die Bewohner konnten so einmal pro Woche ihren Einkauf erledigen. In Mauthausen fand der Wochenmarkt damals immer an einem Montag auf dem Marktplatz statt.
Große Jahrmärkte waren eigentlich den Städten vorbehalten und es gab nur wenige Orte mit Markt-Status, denen sie auch erlaubt waren. Mauthausen gehörte dazu, denn Kaiser Friedrich III. verlieh dem Ort schon 1469 das Recht, am Tag der Hl. Maria Magdalena (22. Juli) einen mehrwöchigen Jahrmarkt abzuhalten. Sein Sohn Kaiser Maximilian I. erlaubte ab 1514 sogar einen zweiten Jahrmarkt (Hl. Veit, 15. Juni).
Diese Jahrmärkte erstreckten sich über das gesamte Ortszentrum und die Käufer und Verkäufer kamen aus Nah und Fern. Händler aus Bayern, Böhmen und vermutlich sogar aus Norditalien boten hier ihre Waren an.
Mit lautem Geschrei feilschten die Händler und Kunden um einen fairen Preis, Kinder liefen schreiend zwischen den Buden umher und Hunde suchten nach essbaren Abfällen.
Während der Jahrmärkte gab es Börsentage und Wechselstuben, und wenn man sich nicht ohnehin schon beim Feilschen die Zähne ausgebissen hatte, konnte man sie beim Zahnbrecher reißen lassen. Angeboten wurden auch Salben und verschiedenste Essenzen, die nach ausgiebigem Sauf- und Fressgelage oft auch dringend benötigt wurden.
Jahrmärkte waren nämlich auch Volksfeste, an denen Gaukler und Schausteller ihre Künste darboten, seltene Tiere vorgeführt wurden und neueste Gerüchte und Nachrichten aus der großen Welt erzählt wurden.
Das geschäftige Treiben wurde durch eine Marktordnung geregelt und deren Einhaltung von einem Marktdiener überwacht. Eine zusätzliche Verordnung zum Marktfrieden sollte außerdem dafür sorgen, dass die Markttage friedlich verliefen.
Äußeres Zeichen für die Wochen- oder Jahrmärkte war das Marktfreiungszeichen, das am Rathaus ausgehängt wurde. Dieses Zeichen in Form einer erhobenen Holzhand mit Schwert bedeutete nicht nur, dass Händler während der Markttage von sonst üblichen Steuerabgaben befreit waren, sondern auch, dass der Marktrichter bei Verstößen sofort Urteile sprechen durfte.
Trotzdem war das Treiben auf den Märkten nicht immer friedlich. Betrügereien, Diebstähle und Raufhandel standen an der Tagesordnung, und diese Vergehen mussten natürlich bestraft werden. Mehr dazu erzähl ich Euch im nächsten Kapitel.